Wahlen zu den Ortskirchenräten
Am 9./10. November 2024 finden in der Pfarrei Pirna die Wahlen zu den neuen Ortskirchenräten statt. Die Ortskirchenräte nehmen die pastorale Verantwortung für das kirchliche Leben vor Ort wahr.
Es gibt vier Wahlbezirke: Heidenau, Pirna (inkl. Berggießhübel, Königstein), Bad Schandau, Sebnitz-Neustadt-Stolpen. In jedem der Wahlbezirke wird ein Ortskirchenrat gewählt. Neben den gewählten Mitgliedern können später weitere Mitglieder berufen werden. Aus den Vertretern dieser Ortskirchenräte wird dann ein gemeinsamer Pfarreirat gebildet.
Bis zum 13.09.2024 können Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten eingereicht werden. Die Kandidatenliste wird durch den Wahlausschuss bis zum 10.10.2024 erstellt und veröffentlicht.
Wahlberechtigt sind Gemeindemitglieder ab 14 Jahren. Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 16 Jahren. Die Zuordnung zum Wahlbezirk richtet sich nach dem Hauptwohnsitz der wahlberechtigten Person.
Das Wahlrecht kann auf schriftlichen Antrag hin auch in einer anderen Gemeinde der Pfarrei oder in einer anderen Pfarrei wahrgenommen werden. Das entsprechende Antragsformular kann ab dem 10.10.2024 schriftlich oder per E-Mail vom Pfarrbüro angefordert werden. Diese Anträge müssen bis zum 24.10.2024 beim Pfarrbüro eingehen. Das Pfarrbüro passt das Wählerverzeichnis entsprechend an.
Ablauf der Präsenzwahl:
Vor Ort in den Gemeinden wird es die Möglichkeit zur Wahl nach allen regulären Vorabendmessen (09.11.2024) und Sonntagsmessen (10.11.2024) geben.
Ein Ausweisdokument ist mitzubringen. Die Stimmabgabe wird im Wählerverzeichnis vermerkt. Das Wahlrecht darf nicht mehrfach ausgeübt werden.
Ablauf der Briefwahl:
Vom 10. bis 24.10.2024 können die Briefwahlunterlagen schriftlich (unter Angabe von Vorname, Zuname, Anschrift und Unterschrift des Briefwählers) vom Briefwähler beim Pfarrbüro in Pirna angefordert werden.
Vom 14. bis ca. 28.10.2024 werden die Briefwahlunterlagen (Stimmzettel, kleiner Umschlag, Postumschlag, ggf. Hinweisblatt) durch das Pfarrbüro während der Öffnungszeiten ausgehändigt oder versandt.
Die Briefwähler müssen selbst sicherstellen, dass ihr Wahlbrief beim Wahlausschuss ankommt. Dies ist – bei persönlicher Übergabe – spätestens vor Beginn der Auszählung der Fall. Sollte der Postweg genutzt werden, müssen die Wahlbriefe bis spätestens 7.11.2024 an die Pfarrei Pirna, „z.H. Wahlausschuss“ (es gilt das Posteingangsdatum) gesandt oder im Pfarrbüro abgegeben werden. Andernfalls kann der Wahlausschuss den Erhalt nicht garantieren.
Die Auszählung der Präsenzwahlstimmen erfolgt öffentlich im Anschluss an die Präsenzwahl nach der letzten Sonntagsmesse im jeweiligen Wahlbezirk. Die Auszählung der Briefwahlstimmen erfolgt öffentlich im Anschluss an die Präsenzwahl nach der Sonntagsmesse in der Gemeinde Pirna.
Der Wahlausschuss freut sich über Ihre rege Beteiligung an der Wahl!
Die Durchführung der Wahl erfolgt gemäß der „Wahlordnung für die OKR-Wahlen“ des Bistums Dresden-Meißen (https://www.bistum-dresden-meissen.de/gut-informiert/wahlen-zum-ortskirchenrat/wahlen-zum-ortskirchenrat)
Mitglieder des Wahlausschusses sind: Barbara Zalesky (Vorsitz); für Heidenau: Carolin Eckelt, Winfried Hentrich; für Pirna: Christoph Brühl, Norman Hückel; für Bad Schandau: Jeremias Rauwolf, Nepomuk Rauwolf; für Sebnitz- Neustadt-Stolpen: Brigitta Müller, Claudia Uhlemann
Formulare OKR_Wahl 2024
- Antrag: Briefwahlunterlagen
- Antrag. Wahl in anderer Pfarrei
- Antrag: Wahl in anderem Wahlbezirk
- Übersicht: Wahlbezirke