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Einladung zur Wahl der Kirchenvorstandsmitglieder am 09. November 2025

Hiermit wird gemäß der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Kirchenvorstandes in
den Pfarreien des Bistums Dresden-Meißen in der Fassung vom 19.05.2020 zur Wahl der
Mitglieder des Kirchenvorstandes in der Röm.-Kath. Pfarrei St. Heinrich und Kunigunde in
Pirna für die Wahlperiode 2025 – 2030 am Wahltag, den 09.11.2025 eingeladen.
Die Wahlhandlung wird stattfinden in Pirna, Klosterkirche (Klosterhof 2, 01796 Pirna)
am 09. November 2025 von 11:15 – 11:45 Uhr.
Es sind bei dieser Wahl 3 Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen. Jede/r Wähler/-in kann
bis zu 3 Stimmen vergeben. Jede/r Kandidat/-in kann höchstens eine Stimme erhalten.
Ungültig sind Stimmzettel, auf denen mehr Stimmen vergeben wurden als Kandidat/-innen
zu wählen sind.
Wahlberechtigt sind gemäß Wahlordnung alle Glieder der Pfarrei nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres, die dort ihren Hauptwohlsitz haben. Das Wahlrecht darf nicht mehrfach ausgeübt werden.

Briefwahl: Nach der Wahlordnung ist auch Briefwahl möglich.
Der Antrag dazu ist ab 20.10.2025 bis spätestens 06.11.2025 zu stellen.

Hinweise zur Antragstellung und Aushändigung der Briefwahlunterlagen:
Die Unterlagen sind erhältlich im Pfarrbüro

– persönlich unter Vorlage des Ausweises oder – durch einen mit Vollmacht ausgestatteten Vertreter.
– Ein Versand der Unterlagen an den/die Wahlberechtigte erfolgt auf schriftlichen Antrag hin,
welcher Vor- und Zunamen, Meldeadresse sowie Unterschrift des/der Wahlberechtigten
enthalten muss.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen wird im Wählerverzeichnis vermerkt.
Die Rückgabe bzw. Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen ist möglich
bis zum 06.11.2025. Es gilt das Datum des Posteingangs.
Empfänger / Entgegennehmende Stelle ist:
Pfarrei Pirna, Wahlausschuss, Dr. Külz-Str. 2-4, 01796 Pirna

Späteste Möglichkeit der Abgabe der Briefwahlunterlagen ist Sonntag, 09.11.2025 11:15-11:45 Uhr, in der Klosterkirche Pirna, beim Wahlausschuss.
Das Wahlrecht kann auch in einer Pfarrei des Bistums ausgeübt werden, in welcher
der/die Wahlberechtigte nicht seinen/ihren Hauptwohnsitz hat. Ein schriftlicher
Antrag dazu ist spätestens bis 21.10.2025 bei der Pfarrei des Hauptwohnsitzes
zu stellen.
Pirna, 09.10.2025
gez. Zalesky
Wahlausschuss